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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Das Mitglied ist berechtigt, die Einrichtung und Leistungen zu den am Eingang aushängenden Öffnungszeiten zu nutzen. Sonderregelungen nach Vereinbarung und/oder Aushang. Der Benutzer hat sich an die Hausordnung zu halten und den Weisungen des Personals Folge zu leisten. Bei schwerwiegenden Verstössen gegen die Hausordnung kann ein sofortiges Hausverbot ausgesprochen werden. Rückforderung von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen. – Halte Dich bitte an die Öffnungszeiten

2. Der Kundenausweis muss bei jedem Besuch per Self-Check-In benutzt oder am Empfang vorgewiesen werden. Der Vertrag ist persönlich, kann aber vom Kunden ein einziges Mal an eine weitere Person gegen eine Gebühr von Fr. 100.– übertragen werden, sofern diese Person den Vertrag zu den gleichen Konditionen übernimmt.

3. Die Clubs sind teilweise unbeaufsichtigt. Der Kunde anerkennt hiermit zu diesen Zeiten auf eigene Gefahr zu trainieren und schließt jegliche Haftung von Seiten fitpoint aus. Aus Sicherheitsgründen wird der Club mit Kameras bewacht und auch auf Band aufgenommen.

4. Bei Benutzung von Sauna / Wellness / Solarium sind die Empfehlungen und Regeln einzuhalten. Die Sauna ist geschlossen, während den unbeaufsichtigten Zeiten.

5. Ärztlich verordnete Trainingsdispens oder ein definitiver Wegzug aus dem Einzugsrayon aller fitpoint-Studios (> 30 Kilometer) geben dem Kunden das Recht, den Vertrag vorzeitig aufzulösen, falls der Kunde die nötigen Nachweise erbringt (z.B. Arztzeugnis, Wohnsitzabmeldung etc.) und diese an die Verwaltung (fitpoint Administration, Ringstrasse 31, 9500 Wil) einsendet. Ist in diesem Fall die effektive Dauer des Abonnementspreises kürzer als die ursprünglich vorgesehene Laufzeit, wird der Abonnementspreis pro rata temporis angepasst. (Wobei darauf eine Administrationsgebühr von Fr. 100.00 anfällt.)

6. Die vertraglich vereinbarten Beiträge sind gemäss Vereinbarung zu entrichten. Der Vertrag stellt einen Rechtsöffnungstitel dar.

7. Der Benutzer hat keinen Anspruch auf Schadenersatz bzw. Ersatzstunden, wenn das fitpoint aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, etc.) seine Leistungen unverschuldet nicht erbringen kann.

8. Die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag können vom fitpoint auf einen Rechtsnachfolger übertragen werden. Die Verlegung des fitpoint innerhalb des Einzuggebietes berechtigt nicht zur vorzeitigen Kündigung.

9. Jedes Mitglied ist verpflichtet, mitgebrachte Kleidung und Wertgegenstände in die dafür vorgesehenen Schränke unterzubringen und diese abzuschliessen.

10. Die Haftung von fitpoint für sämtliche Schäden, Unfälle, Verletzungen und Krankheiten die im Zusammenhang mit dem Trainingsbesuch stehen, richtet sich nach den anwendbaren zivil- und strafrechtlichen Bestimmungen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit und die Haftung für die Hilfspersonen werden ausgeschlossen. Fitpoint hält die Kundinnen und Kunden dazu an, die nötige Sorgfaltspflicht walten zu lassen.

11. Der Vertrag zwischen dem Mitglied und dem fitpoint wird in Schriftform abgeschlossen. Allfällige Abänderungen/ Kündigung bedürfen ebenfalls der Schriftform. Die Rechnung für die Verlängerung wird sechs Wochen vor Aboende versendet. Die Kündigung muss schriftlich eingeschrieben bis einen Monat vor Aboende erfolgen.

12. Gerichtsstand ist der Sitz des jeweiligen fitpoint

13. Keine weiteren Personen ohne gültigen Vertrag Einlass gewähren, sonst gibt es eine Verwarnung

14. Parkieren ohne Parkkarte verboten, die Parkkarte ist mit der Mitgliederkarte an der Reception zu verlangen.

15. Kleiderordnung: bitte nicht oben ohne

16. Gewichte muss jeder nach seinem Training aufräumen

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