Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Das Mitglied ist berechtigt, die Einrichtung und Leistungen zu den am Eingang ausgehängten Öffnungszeiten zu nutzen. Sonderregelungen nach Vereinbarung und/oder Aushang. Der Benutzer hat sich an die Hausordnung zu halten und den Weisungen des Personals Folge zu leisten. Bei schwerwiegenden Verstössen gegen die Hausordnung kann ein sofortiges Hausverbot ausgesprochen werden. Rückforderungen von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen.
Halte dich bitte an die Öffnungszeiten.
2. Der Kundenausweis muss bei jedem Besuch per Self-Check-In benutzt oder am Empfang vorgewiesen werden. Der Vertrag ist persönlich, kann aber vom Kunden einmalig an eine weitere Person, die keine Mitgliedschaft bei uns besitzt, gegen eine Gebühr von Fr. 100.– übertragen werden, sofern diese Person den Vertrag zu den gleichen Konditionen übernimmt.
3. Das Fitnessstudio ist teilweise unbeaufsichtigt. Der Kunde akzeptiert hiermit, zu diesen Zeiten auf eigene Gefahr zu trainieren, und schliesst jegliche Haftung seitens fitpoint aus. Aus Sicherheitsgründen wird das Studio mit Kameras überwacht und auch aufgezeichnet.
4. Bei Benutzung von Sauna / Wellness / Solarium sind die Empfehlungen und Regeln einzuhalten. Die Sauna ist während unbeaufsichtigten Zeiten geschlossen.
5. Ärztlich verordnete Trainingsdispens oder ein definitiver Wegzug ab 30 km zum fitpoint geben dem Kunden das Recht, den Vertrag vorzeitig aufzulösen, sofern der Kunde die nötigen Nachweise erbringt (z. B. Arztzeugnis, Wohnsitzabmeldung etc.) und diese an die Verwaltung (fitpoint Administration, Ringstrasse 31, 9500 Wil) einsendet. Ist in diesem Fall die effektive Dauer des Abonnements kürzer als die ursprünglich vorgesehene Laufzeit, wird der Abonnementspreis pro rata temporis angepasst. (Es fällt eine Administrationsgebühr von Fr. 100.– an.)
6. Die vertraglich vereinbarten Beiträge sind gemäss Vereinbarung zu entrichten. Der Vertrag stellt einen Rechtsöffnungstitel dar.
7. Der Benutzer hat keinen Anspruch auf Schadenersatz bzw. Ersatzstunden, wenn das fitpoint aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt etc.), seine Leistungen unverschuldet nicht erbringen kann.
8. Die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag können vom fitpoint auf einen Rechtsnachfolger übertragen werden. Die Verlegung des fitpoint innerhalb des Einzugsgebiets berechtigt nicht zur vorzeitigen Kündigung.
9. Jedes Mitglied ist verpflichtet, mitgebrachte Kleidung und Wertgegenstände in den dafür vorgesehenen Schränken unterzubringen und diese abzuschliessen.
10. Die Haftung von fitpoint für sämtliche Schäden, Unfälle, Verletzungen und Krankheiten, die im Zusammenhang mit dem Trainingsbesuch stehen, richtet sich nach den anwendbaren zivil- und strafrechtlichen Bestimmungen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit und für Hilfspersonen wird ausgeschlossen. Fitpoint hält die Kundinnen und Kunden dazu an, die nötige Sorgfaltspflicht walten zu lassen.
11. Der Vertrag zwischen dem Mitglied und dem fitpoint wird in Schriftform abgeschlossen. Allfällige Abänderungen oder Kündigungen bedürfen ebenfalls der Schriftform. Die Rechnung für die Verlängerung wird sechs Wochen vor Abo-Ende versendet. Die Kündigung muss schriftlich eingeschrieben oder per E-Mail bis spätestens einen Monat vor Abo-Ende erfolgen.
12. Gerichtsstand ist der Sitz des fitpoint.
13. Es ist nicht gestattet, Personen ohne gültigen Vertrag Einlass zu gewähren.
14. Die Mitgliedschaft verlängert sich jeweils um den regulären Preis, die gewählte Option und Laufzeit, falls diese Vereinbarung nicht schriftlich einen Monat vor dem Abo-Ende gekündigt wird.
Wil, 25. März 2025
fitpoint Stelz